KFZ Anmeldung

Wie funktioniert die Kfz-Zulassung?

Warum ist die Kfz-Zulassung so kompliziert? Was wollen die eigentlich alles wissen? Welche Unterlagen brauche ich? Sie brauchen vor allen Dingen erst einmal ein Sitzkissen, da Sie bei der Anmeldung eines Autos ganz bestimmt eine Weile warten müssen. Über alle anderen wichtigen Unterlagen, das Kennzeichen, Formalitäten und die Kosten der Kfz-Zulassung informieren wir Sie auf dieser Seite.

Kann ich mein Kfz auch online zulassen?

Wenn Sie Ihr Auto zulassen möchten, müssen Sie bei der Zulassungsstelle an Ihrem Hauptwohnsitz persönlich vorbeischauen. Bietet das Bürgerbüro in Ihrem Stadtviertel diesen Service an, müssen Sie nicht so weit fahren. Wahrscheinlich müssen Sie jedoch recht lange warten.

Auf dem Land dagegen müssen Sie möglicherweise weite Anfahrten in Ihrem Landkreis in Kauf nehmen, kommen dafür aber meist schneller dran. Und online?

Über das Internet ist die Kfz-Zulassung noch nicht möglich. Sie können sie aber online vorbereiten, damit bei der Zulassung bereits alle Daten erfasst sind. Sie müssen vor allem deshalb persönlich bei der Zulassungsstelle erscheinen, weil dort die TÜV Plakette auf dem Nummernschild angebracht wird und Sie Ihre Fahrzeugpapiere bekommen. Sie können aber häufig online einen Termin für die Zulassung vereinbaren, sodass Sie nicht so lange warten müssen.Text

Was ist online möglich? Bei vielen Zulassungsbehörden können Sie unter bestimmten Voraussetzungen online Ihr Auto abmelden oder Ihr Kfz ummelden.

Welche Unterlagen
brauche ich für die Kfz-Zulassung?

Immer:

  • Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • die Nummer der elektronischen Versicherungsbestätigung, also die eVB-Nummer
  • die Zulassungsbescheinigung Teil II (Fahrzeugbrief)
  • ein SEPA-Mandat (Einzugsermächtigung) zum Einzug der Kfz-Steuer

Für Neuwagen zusätzlich:

  • die EG-Übereinstimmungsbescheinigung (COC-Papiere) des Herstellers
  • Die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) wird bei der Erstzulassung von der Zulassungsbehörde erstellt.

Für Gebrauchtwagen oder stillgelegte Fahrzeuge zusätzlich:

  • die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)
  • Bericht der letzten Hauptuntersuchung
  • in der Regel die alten Kennzeichen

Für die Zulassung mit einem Kurzzeitkennzeichen reichen Personalausweis oder Reisepass und eVB-Nummer. Den Führerschein oder die Betriebserlaubnis brauchen Sie nicht.