KFZ Ummeldung

Auto ummelden –
Wir erklären es Ihnen.

Was ist wichtig?

  • Ein Auto umzumelden ist Pflicht, wenn der Halter eines Fahrzeugs wechselt oder der Fahrzeughalter in einen anderen Zulassungs­bezirk umzieht.
  • Das Ummelden des Fahrzeugs kann nur die Zulassungsstelle des Wohnsitzes des Fahrzeughalters vornehmen.
  • Wer die Umschreibung nicht vor Ort bei der Kfz-Behörde vornehmen möchte, kann das Auto online ummelden. Voraussetzung dafür ist unter anderem ein Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion.
  • Kommt es trotz Umzug oder Halterwechsel nicht zur Kfz-Ummeldung, droht ein Bußgeld.

Diese Unterlagen benötigen Sie für das Ummelden Ihres Autos.

Wer sein Auto ummelden möchte, legt folgende Dokumente bei der Kfz-Zulassungsbehörde vor:

  • elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) und Zulassungsbescheinigung Teil II(Fahrzeugbrief)
  • gültige Prüfbescheinigung der letzten Hauptuntersuchung (HU) des Autos
  • COC-Papiere, wenn es sich um ein Importfahrzeug aus dem Ausland handelt; diese bestätigen die Typengenehmigung für die Europäische Union
  • Einzugsermächtigung (SEPA-Lastschriftmandat) für die Kfz-Steuer
  • Kennzeichen, sofern die Ummeldung mit einem Kennzeichenwechsel verbunden ist
  • gültigen Personalausweis oder Reisepass (mit Meldebestätigung)