KFZ Wiederzulassung

Wiederzulassung
eines stillgelegten Kfz

Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann unterschiedliche Gründe haben. Zur Wiederzulassung brauchen Sie eine Reihe von Dokumenten, dann können Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen. Die erneute Zulassung wird in der örtlichen Zulassungsstelle durchgeführt.

Sie können Ihr stillgelegtes Fahrzeug jederzeit wieder zulassen, wenn Sie der bisherige Halter sind und noch im ehemaligen Zulassungsbezirk wohnen. Dazu brauchen Sie auf jeden Fall den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), der Sie als Eigentümer des Fahrzeugs ausweist. Ebenso ist die Abmeldebestätigung oder der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) notwendig, der in diesem Fall den Stilllegungsvermerk trägt.

Des weiteren benötigen Sie Nachweise der letzten gültigen Hauptuntersuchung und Abgasuntersuchung. Ihr Fahrzeug muss versichert sein, deshalb gehört eine Versicherungsbestätigung für die Wiederzulassung dazu. Im Fall einer vorübergehenden Stilllegung, zum Beispiel bei einem Fahrzeug, das nur im Sommer gefahren wird, ruht der Versicherungsschutz in dieser Zeit beitragsfrei. Sie selbst weisen sich über Ihren Personalausweis oder Reisepass aus. Wenn Sie noch Nummernschilder haben, nehmen Sie diese bitte mit, möglich ist jedoch auch die Vergabe neuer Nummernschilder oder auf Wunsch auch ein neues Kennzeichen.