Wiederzulassung
eines stillgelegten Kfz
Die Stilllegung eines Fahrzeugs kann unterschiedliche Gründe haben. Zur Wiederzulassung brauchen Sie eine Reihe von Dokumenten, dann können Sie ein stillgelegtes Fahrzeug wieder in Betrieb nehmen. Die erneute Zulassung wird in der örtlichen Zulassungsstelle durchgeführt.
Sie können Ihr stillgelegtes Fahrzeug jederzeit wieder zulassen, wenn Sie der bisherige Halter sind und noch im ehemaligen Zulassungsbezirk wohnen. Dazu brauchen Sie auf jeden Fall den Fahrzeugbrief (Zulassungsbescheinigung Teil II), der Sie als Eigentümer des Fahrzeugs ausweist. Ebenso ist die Abmeldebestätigung oder der Fahrzeugschein (Zulassungsbescheinigung I) notwendig, der in diesem Fall den Stilllegungsvermerk trägt.